Aktuell geltende
Corona-Maßnahmen
Bitte beachten Sie, dass…
ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung beim Check-In vorgewiesen werden muss:
- Genesene Personen: bis 6 Monate nach der Krankheit
- Geimpfte Personen: ab dem Tag der zweiten Impfung (bei Impfstoffen, die nur eine Impfung vorsehen (Johnson & Johnson) gilt diese ab dem 22. Tag als Nachweis)
- Impfzertifikate sind nur mehr noch 9 Monate (statt bisher 12 Monate) ab erfolgter Vollimmunisierung gültig
- Der Corona-Testpass („Ninja-Pass“) von schulpflichtigen Schülern (Personen bis zum 14. bzw. 15 Lebensjahr) wird einem 2G-Nachweis gleichgestellt.
- Nach Ablauf der Gültigkeit des Nachweises, muss der Nachweis erneuert werden um den Beherbergungsbetrieb betreten zu dürfen.
- Bis 6.12.2021 gilt die Erst-Impfung in Kombination mit einem PCR-Test (max. 72 Stunden alt) als Nachweis.
Corona-Tests jeglicher Art (sowohl PCR- als auch Antigen-Tests bzw. Selbsttests) sowie Nachweise über neutralisierende Antikörper nicht mehr zulässig sind
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr keinen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr benötigen.
auch Mitarbeiter mit 2-G-Nachweis von der Maskenpflicht ausgenommen sind.
Selbstbedienung sowie Buffets, unter Berücksichtigung besonderer hygienischer Vorkehrungen, zulässig sind.
vor Ort ein verpflichtendes Präventions-/ Hygienekonzept erstellt wurde und aufliegt sowie ein COVID-19-Beauftragter bestimmt wurde.
auch Mitarbeiter mit 3-G-Nachweis von der
Maskenpflicht ausgenommen sind.
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Details:
sichere-gastfreundschaft.at